Die Direktversicherung ist der meistgenutzte und bekannteste Durchführungsweg und zeichnet sich durch eine einfache Handhabung aus.
Eine Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer ist
versicherte Person und bezugsberechtigt.
Die Rentenzahlungen und eine eventuelle Hinterbliebenenversorgung kommen direkt dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zugute. Finanziert wird der Beitrag entweder vom Arbeitgeber aus dem
Betriebsvermögen (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung) oder von den Arbeitnehmern durch Entgeltumwandlung.
Was spricht für die Direktversicherung?
- Mit dem Angebot der Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung
- Kaum Verwaltungsaufwand für den Betrieb, daher für kleine und mittelständische Betriebe ideal
- Einsparung von Lohnnebenkosten bei Entgeltumwandlung
Die Direktversicherung eignet sich vor allem
- für alle Arbeitnehmer, die sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine garantierte, lebenslange Zusatzrente sichern wollen
- für den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten des Betriebsinhabers, sofern ein steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag vorliegt
- für Arbeitnehmer, die mit dem Aufbau einer Altersversorgung Steuern und Sozialabgaben sparen wollen
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