Pensionszusage (Direktzusage)

Die Pensionszusage für den GGF einer GmbH


Bei der Pensionszusage erteilt die GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.



Dabei können folgende Versorgungsversprechen gewährt werden:


  • Leistungen zur Altersversorgung
    und/oder
  • zur Absicherung des Invaliditätsfalls
    und/oder
  • zur Hinterbliebenenabsicherung.

Pensionsrückstellung

Die GmbH erbringt die Leistungen unmittelbar an den Versorgungsberechtigten und bildet hierfür während der Anwartschaft Pensionsrückstellungen (gemäß § 6a EStG). Diese Pensionsrückstellungen reduzieren den zu versteuernden Gewinn, ohne die Liquidität des Betriebs zu beeinträchtigen.

Rückdeckungsversicherung

Da die Bildung der Rückstellungen allein - insbesondere bei vorzeitigen Versorgungsfällen (z.B. Zahlung einer Hinterbliebenenrente) - nicht ausreichend ist, werden die Leistungen durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Diese ist eine Lebensversicherung, bei der die GmbH Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte und der GGF versicherte Person ist.