Tarifdetails zur ReisekrankenVersicherung
Tarifvarianten / Beitrag
- Einzelschutz (Tarif 501) für Einzelperson
- Familienschutz (Tarif 502) für Familien, d.h. in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner** mit unterhaltsberechtigten Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und
Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- (Tarif 501) Der Beitrag beträgt je versicherte Person und Versicherungsjahr
- 8,40 Euro bis zum Lebensalter 64
- 19,80 Euro ab Lebensalter 65
- 28,20 Euro ab Lebensalter 75
Der Beitrag erhöht sich für jede versicherte Person im Einzelschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem diese das 65. bzw. 75. Lebensjahr vollendet hat.
- (Tarif 502) Der Beitrag für die Familie richtet sich nach der ältesten versicherten Person und beträgt je Versicherungsjahr
- 18,60 Euro bis zum Lebensalter 64
- 39,60 Euro ab Lebensalter 65
- 59,40 Euro ab Lebensalter 75
Sobald die älteste versicherte Person das 65. bzw. 75. Lebensjahr vollendet, ist vom Beginn
des folgenden Versicherungsjahres an der ihrem Lebensalter entsprechende Beitrag für den
Familienschutz zu zahlen.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Deutschland gilt nicht als Ausland.
Eintrittsalter und Zielgruppe
- Kein Mindesteintrittsalter, ab Geburt möglich
- Kein Höchsteintrittsalter
- Möglich für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Besonderheiten
- Abschluss am Reisetag möglich, online bis zum Antritt der Reise abschließbar
- Keine Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeit, Leistungen ab dem ersten Tag
- Gilt für private und berufliche Reisen
- Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten für die erste 70 Tage
- Kostenloser Reise-Notruf-Service
- Bei Kontaktaufnahme mit dem Reise-Notruf-Service können anfallen Telefonkosten
Leistungen
- 100 Prozent* ärztliche Leistungen für ambulante medizinisch notwendige Heilbehandlung
- 100 Prozent* ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- 100 Prozent* ärztliche und sonstige medizinische Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland
- 100 Prozent* Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung im Aufenthaltsland
- 100 Prozent* ärztlich verordnete Heilmittel z. B. Bäder, Massagen, medizinische Packungen
- 100 Prozent* erstmals während der Auslandsreise ärztlich verordnete Hilfsmittel (ausgenommen Sehhilfen, Hörgeräte) in einfacher Ausführung
- 100 Prozent* Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
- 100 Prozent* medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- 100 Prozent* medizinisch notwendiger provisorischer Zahnersatz
- 100 Prozent* medizinisch notwendiger Transport zum nächsten erreichbaren Krankenhaus oder Arzt (Erst- und Weiterversorgung)
- 100 Prozent* medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland
- 100 Prozent* Rücktransport einer Begleitperson
- 100 Prozent* Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung des versicherten minderjährigen Kindes
- 100 Prozent* Kinderbetreuung versicherterminderjähriger Kinder bei Krankenhausaufenthalt der Eltern oder bei Tod bis zur Rückkehr an den ständigen Wohnort des Verstorbenen
- Versicherungsschutz bei Frühgeburten - die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt wird bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche übernommen
- 100 Prozent* Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod , bis max. 5.000 Euro
- 100 Prozent* Überführungskosten
- 100 Prozent* Bestattung im Ausland, maximal in Höhe der Kosten für die Überführung
- Leistungen bei Unruhen oder Bürgerkrieg, sofern es bei Einreise in das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt
Wissenswertes
- 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit mit automatischer jährlicher Verlängerung
- Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers ist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres